Kreisausbildung

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Die Ausbildung bei der Feuerwehr beginnt auf Kreisebene, das heißt, der Lehrgang findet bei einer Feuerwehr im Landkreis statt und alle weiteren Wehren im Landkreis können Leute zu diesem Lehrgang schicken.
Der erste Lehrgang, oft auch als Grundlehrgang bezeichnet, heißt eigentlich Truppmann Teil 1.

Dieser Lehrgang dauert mindestens 70 Stunden, hierbei werden alle Grundlagen im Feuerwehrdienst, Rechte und Pflichten, sowie Einsatzgrundsätze gelehrt. Diese Ausbildung wird in den folgenden 2 Jahren in der eigenen Feuerwehr während dem Truppmann Teil 2 Lehrgang vertieft.

Zum erfolgreichen Bestehen dieses Lehrgangs müssen mindestens 80 Unterrichts- und Übungsstunden abgehalten werden, in denen das vorhandene Wissen vertieft wird und die eigenen Gerätschaften in der Wehr besser kennen gelernt werden.
Während der Ausbildung zum Truppmann sollen auch die Lehrgänge zum Sprechfunker und zum Atemschutzgeräteträger absolviert werden. In einigen Wehren, mit Gefahrstoffzug, werden auch Lehrgänge zum Chemikalienschutzanzugträger angeboten.
Erst nach der Truppmann Teil 2 Ausbildung ist man ein Feuerwehrmann. Nach dem Truppmann Teil 1 befindet man sich im Rang eines Feuerwehrmann Anwärters.

Nach der 2 jährigen Truppmann Ausbildung ist man auch befugt weitere Lehrgänge beispielsweise zum Maschinisten, der zum Führen eines Feuerwehrfahrzeuges im Einsatz und dem Bedienen aller mitgeführten und eingebauten Gerätschaften berechtigt, teil zu nehmen.

Grundlage für Führungsaufgaben in der Feuerwehr bildet der Truppführer Lehrgang, dieser berechtigt dann dazu weiterführende Lehrgänge auf der Landes Feuerwehr und Katastrophenschutzschule zu besuchen und eigenständig einen Trupp bestehend aus 2 Mann im Einsatz zu führen.

Die folgende Grafik, verdeutlicht noch einmal den Werdegang während der Kreisausbildung.

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